Im allgemeinen kommt die Nachfrage, wer man sei und warum man anrufe, dann sage ich stets, dass ich als Staatsbürgerin und Teil der staatlichen Gemeinschaft mit darüber wache, dass hier die Grund- und Menschenrechte geachtet werden.

Jay Deé-Cay, 7 Jahre alt, wird ohne rechtliche Grundlagen und Absicherung, eingeliefert vermutlich von Personen, die nicht die Sorge für ihn innehaben, in der Kinder- und Jugend-Psychiatrie der Charité in Berlin seit mittlerweile ca. drei Wochen festgehalten.
http://kjp.charite.de/
Wer sich nach dem Befinden das Jungen und danach, ob er sich möglicherweise widerrechtlich in der Psychiatrie befindet, erkundigen möchte, wende sich bitte an folgende Telefonnummern bzw. Personen:
030 450 566 201 - Sekretariat von Prof. Dr. Ulrike Lehmkuhl, Klinikleitung
030 450 566 299 - Ambulanz
030 450 666 361 - Oberarzt Dr. Pfeiffer, verantwortlicher Oberarzt
030 450 566 255 - Station 22, dort befindet sich der Junge
030 450 566 265 - Frau Dr. Degenhardt, verantwortliche behandelnde Ärztin
Mithilfe ist ausdrücklich erwünscht und dringend erforderlich. Denkt daran, dass es Euer eigenes Kind sein könnte, das grundlos und widerrechtlich psychiatrisiert wird! Ich habe Jay Deé-Cay letztes Jahr kennengelernt, er war damals ein vollkommen gesunder, fröhlicher und selbstbewusster Junge! Seit März 2011 ist er in der Obhut des Jugendamtes und seitdem in einem Heim untergebracht.
Zu den rechtlichen Grundlagen, die erforderlich sind, um ein Kind längere Zeit in eine geschlossene Einrichtung zu verbringen, vgl.:
BGH 28.04.2010 XII ZB 81/07 sowie BVerfG 1 BvR 476/04 und 1 BvR 252/10
"... Nicht ausreichend ist eine Anordnung durch die Eltern, den Vormund und den/die PflegerIn (§1631a BGB). Kein Sorgeberechtigter soll ein Kind einfach wegsperren dürfen. ... Die persönliche Anhörung des betroffenen Kindes ist gemäss § 319 FamFG zwingend."
Die Vormünderin des zuständigen Jugendamtes in Berlin, Frau Schweichler, ist für das Kind offensichtlich nicht zuständig, wenn es im Heim der Vereines Kindeswohl e. V. in Schönerlinde lebt, da sich dieses in einem Landkreis des Landes Brandenburg befindet. Man kann sich also nicht damit herausreden, dass der Junge nur zur Diagnostik vorübergehend in der Charité sei, denn dann wäre sein gewöhnlicher Aufenthaltsort immer noch in Brandenburg und Frau Schweichler nicht zuständig. Wäre aber Frau Schweichler zuständig, d. h. würde gesagt, dass der Junge für längere Zeit in der Charité in Berlin bleiben wird und somit wieder eine handlungsfähige Vormünderin hat, dann käme oben zitierte Maßnahme zwingend zum Tragen - das Kind müsste angehört und sein Wille berücksichtigt werden.